Wasserzeichen

Hausordnung

Neben der nachfolgenden Hausordnung regeln weitere Vereinbarungen unser Zusammenleben als Schulgemeinschaft:

Ordnung zur Nutzung privater Tablets

Eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen hat sich im Schuljahr 22/23 mit der Nutzung von Tablets in der Schule befasst. Die von der Gruppe vorgeschlagene "Tabletordnung" wurde in der Gesamtkonferenz vom 01.09.23 formal beschlossen und kann hier eingesehen werden. 

Kernpunkte sind:

 

Hausordnung

Aktualisierte Fassung nach der Sitzung der Schulausschusses vom 11.03.15.

Diese Hausordnung wurde von Lehrer(innen), Schüler(innen) und Eltern des Leibniz-Gymnasiums Pirmasens erstellt und soll einen ungestörten Schulbetrieb ermöglichen und sichern. Ein reibungsloses Zusammenleben und Arbeiten erfordert die Rücksichtnahme aller Beteiligten, das Einhalten von Regeln und das Verhindern von Gefahren.

1) Stundeneinteilung  (aktualisierte Fassung)

gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz vom 04.04.24:

1. Std. von 07.54 - 08.39 Uhr
Wechselpause
2. Std. von 08.41 - 09.26 Uhr

Pause von 09.26 - 09.41 Uhr

3. Std. von 09.41 - 10.26 Uhr
Wechselpause
4. Std. von 10.28 - 11.13 Uhr

Pause von 11.13 - 11.28 Uhr

5. Std. von 11.28 - 12.13 Uhr
Wechselpause
6. Std. von 12.15 - 13.00 Uhr
Mittagspause

7. Std. von 13.45 - 14.30 Uhr
8. Std. von 14.30 - 15.15 Uhr


 

2) Unterrichtsbeginn

  1. Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet.
  2. Schüler/innen, die vor 7.40 Uhr in der Schule eintreffen, können sich im Saal Nr. E-06 aufhalten.
  3. Die oberen Stockwerke 2, 3 und 4 dürfen nicht vor dem 1. Gongzeichen um 7.40 Uhr betreten werden.
  4. Fachsäle dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
  5. Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum ist, meldet dies der/ die Klassen-/Kurssprecher/ in im Sekretariat.
  6. Die Aufsicht im Haus und auf dem Schulgelände wird durch den Aufsichtsplan geregelt.

3) Pausenregelung

  1. Alle Schüler/innen verlassen bei Pausenbeginn zügig die Unterrichtsräume und begeben sich unmittelbar in den Hof. Beim Wechsel des Unterrichtsraumes lassen die Schüler(innen) ihre Taschen vor dem gerade verlassenen Raum zurück. Nur wenn der neue Klassen- bzw. Fachraum auf dem direkten Weg zum Hof liegt, legen die Schüler/ innen die Taschen vor dem neuen Saal ab. Nach einem Sportunterricht werden die Taschen in einer Ecke der Eingangshalle abgelegt.
  2. Der Eingangsbereich zählt nicht zum Pausenhof.
  3. Nur bei Regen halten sich die Schüler(innen) auf den Fluren auf; MSS-Schüler(innen) dürfen sich im MSS-Raum aufhalten.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause ist nur mit Genehmigung der Aufsicht erlaubt. Wer trotzdem ohne Genehmigung einer Lehrkraft das Schulgelände verlässt, verliert seinen Versicherungsschutz.
  5. Vor Beginn einer Unterrichtsstunde warten die Schüler(innen) vor Fachsälen Bi/Ch/Ph/Inf im Flur, sonst aber im Klassenraum (- nicht im Flur ! -) auf den/ die Lehrer/in.

4) Sportunterricht

  1. Das Betreten der Turnhalle in Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
  2. Aus Gründen der Hygiene darf die Sportkleidung nur während des Sportunterrichts getragen werden.
  3. Für die Turnhalle gilt eine eigene Ordnung.

5) Ordnung in den Klassenräumen

  1. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule kann für abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung übernehmen. Für die Turnhalle regeln die Sportlehrer die Aufbewahrung kleinerer Wertsachen.
  2. Für die Sauberkeit der Tafel sind die Klassenordner zuständig. Die Tafel muss am Stundenende geputzt werden. Wird ein Raum leer zurückgelassen, müssen alle Fenster geschlossen und muss das Licht ausgeschaltet werden. Nach der letzten Unterrichtsstunde vor der Mittagspause sollen die Stühle hoch gestellt werden.
  3. Jede/r Schüler/in ist für die Sauberkeit seines / ihres Platzes und des Schulgeländes sowie die pflegliche Behandlung des Schuleigentums verantwortlich.
  4. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind sofort der unterrichtenden Lehrkraft zu melden.
  5. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort abgeholt werden.

6) Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeit

  1. Wegen der Ruhe im Haus dürfen sich Schüler/innen in ihren Freistunden und in der Mittagspause nicht auf den Fluren und während der allgemeinen Unterrichtszeiten auch nicht im Eingangsbereich aufhalten.
  2. Schüler/innen der MSS halten sich im MSS-Raum oder in der Bibliothek auf.
  3. Die Bibliothek ist ein Arbeitsraum und unterliegt einer eigenen Ordnung.

7) Freistellen vom Unterricht

  1. Ein/e Schüler/in der Klassenstufen 5 bis 10, der/die während der Unterrichtszeit erkrankt, lässt sich von der unterrichtenden Lehrkraft beurlauben. Für die MSS gilt eine eigene Regelung. Ist eine Benachrichtigung der Eltern oder die ärztliche Behandlung angezeigt, so wird dies vom Sekretariat veranlasst.
  2. Toilettengänge sollten - von Notfällen abgesehen - nur während der Pausen, nicht während der Unterrichtszeiten stattfinden.
  3. Unfälle müssen dem Sekretariat unverzüglich gemeldet werden.

8) Sonstige Hinweise

  1. Die Benutzung von Computerräumen und Bibliothek sind in eigenen Nutzungsordnungen geregelt, die Teil der Hausordnung sind.
  2. Von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachte elektronische Unterhaltungsmedien (Handy, MP3-Player, IPOD, Spielkonsolen, Kameras) müssen auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet sein. Die Nutzung ist nur in dringenden Fällen und nur nach Genehmigung durch eine Lehrkraft möglich. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz wird das Gerät eingezogen.
    Die Rückgabe erfolgt für Schüler/innen der Sekundarstufe I nur an die Eltern persönlich, für Schüler/innen der Sekundarstufe II frühestens am darauf folgenden Tag.
    Oberstufenschüler(inne)n ist die Benutzung elektronischer Unterhaltungsmedien in den beiden MSS Aufenthaltsräumen gestattet.
  3. Fahrräder müssen im Keller abgestellt werden und sind abzuschließen.
  4. Mopeds und Motorräder können an der Dankelsbachstraße geparkt werden.
  5. Die Autoparkplätze an der Luisenstraße sind ausschließlich für Lehrkräfte reserviert. Das Parken vor, hinter und zwischen den Pfosten im Eingangsbereich ist untersagt.
  6. Das Fahren mit Fahrrädern, Mopeds und Skateboards im Pausenhof ist untersagt.
  7. Das Verhalten bei Feueralarm wird durch den Alarmplan geregelt. Fluchtwege werden in den einzelnen Räumen angezeigt und sind in den Fluren durch farbige Richtungspfeile gegenüber den Saaltüren gekennzeichnet. Bei Alarm läutet der Gong sechsmal 4 Töne mit fallender Tonhöhe oder es ertönt eine Sirene.
  8. Jede/r Lehrer/in ist allen Schüler/innen gegenüber jederzeit weisungsberechtigt. Auch den Anordnungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  9. Toilettenkabinen werden nie von mehreren Personen gleichzeitig benutzt.
  10. Ballspiele u.ä. nach Unterrichtsschluss bzw. in Vertretungsstunden dürfen nur auf dem Sportgelände ausgeübt werden.
  11. Schneeballwerfen ist wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr verboten.